Arbeitsrecht

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Arbeitsrecht

Der Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in der Wirtschaftskanzlei

Die Arbeit des Rechtsanwalts für Arbeitsrecht in einer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei ist oft interdisziplinärer Natur. Neben Fragen des Arbeitsrechts muss der Rechtsanwalt, wenn er Arbeitgeber, Vorstände, Geschäftsführer oder Angestellte vertritt, auch in anderen Rechtsgebieten, wie z.B. dem Steuerrecht oder dem Gesellschaftsrecht versiert sein. Vor allem benötigt der Anwalt eine hohe wirtschaftliche Kompetenz.

Bei der Kanzlei Schüttners & Partner setzen wir auf Spezialisierung und Zusammenarbeit im Team. Auch bei Mandaten aus dem Arbeitsrecht kommt es daher nicht selten vor, dass ein Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht mit einem Fachanwalt für Gesellschaftsrecht oder Steuerberater gemeinsam ein Mandat bearbeitet.

Beratung von Angestellten, Management und Unternehmen

Bei Kündigungen bieten wir für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine kurzfristige Erstberatung sowie die Vertretung bei der Kündigungsschutzklage vor Arbeitsgerichten.

Wie in den angrenzenden Rechtsgebieten – z.B. dem Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht – erfolgt die Bearbeitung von Mandaten mit arbeitsrechtlichem Bezug durch spezialisierte Rechtsanwälte, Fachanwälte und Steuerberater. Neben den typischen arbeitsrechtlichen Schwerpunkten bieten wir auch Beratung in besonderen Themen, wie z.B. der Antidiskriminierung (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, AGG). Wir begleiten darüber hinaus auch Unternehmensnachfolgen und Betriebsübergänge arbeitsrechtlich.

Beratungsschwerpunkt M&A, Unternehmensnachfolge

Als Wirtschaftskanzlei für Rechts- und Steuerberatung begleiten wir zahlreiche Unternehmenstransaktionen. Betriebsübergänge durch Verkauf, Umstrukturierung oder Erbfall erfordern insbesondere auch arbeitsrechtliches Know-how.

Themenschwerpunkte in diesem Bereich sind:

  • Übergang von Arbeitsverhältnissen: Identifizierung betroffener Mitarbeiter, Auswirkungen auf den Arbeitsvertrag, Unterrichtungspflicht und Widerrufsrecht. Haftungsfragen, Besonderheiten der betrieblichen Altersvorsorge.
  • Kündigung bei Betriebsübergang: Kündigungsverbote, Kündigungsgründe, Aufhebungsverträge.
  • Kollektives Arbeitsrecht bei Betriebsübergang: Betriebsverfassung und Betriebsvereinbarungen, rolle des Betriebsrates, Sozialplan, Überleitungsvereinbarungen, Geltung und Ablösung von Tarifverträgen.

Unsere Arbeitsrechtler arbeiten im Bereich M&A eng mit unseren Spezialisten im Gesellschaftsrecht zusammen. So können arbeitsrechtliche Risiken frühzeitig erkannt und umwandlungsrechtliche Maßnahmen sicher durchgeführt werden. Die Identifizierung der arbeitsrechtlichen Fragestellungen und Informationspflichten erfolgt daher bei allen Unternehmenstransaktionen bereits im Frühstadium.

Wichtige Begriffe zu unseren Schwerpunkten im Arbeitsrecht:

Arbeitsvertrag

Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, befristete und unbefristete Arbeitsverhältnisse, Leiharbeit, Job-Sharing, Teilzeit, Mini-Job, Ausbildung, Werkvertrag etc.

Geschäftsführervertrag

Vergütung, verdeckte Gewinnausschüttung, Fremdvergleich, Geschäftsführerhaftung, gesellschaftsrechtliche Besonderheiten etc.

Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abfindung

Abmahnung, Kündigung, ordentlich und außerordentlich, betriebsbedingt, verhaltensbedingt und personenbedingt Kündigungsschutzklage, Arbeitsgericht, Abfindung, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag etc.

Sozialversicherungsrecht

Rentenversicherung, Krankenversicherung, Sozialversicherungspflicht, Scheinselbständigkeit, Besonderheiten bei Geschäftsführern, Vorständen und Handelsvertretern etc.

Wettbewerbsverbot für Arbeitnehmer

Wettbewerbsverbot im laufenden Arbeitsverhältnis, Nachvertragliches Wettbewerbsverbot, § 74 HGB, Karenzzahlung, Schadensersatz, Unterlassungsanspruch etc.

Betriebsrat, Personalvertretung, Tarifrecht

Mitbestimmung, Betriebsverfassungsgericht, Personalvertretung und Betriebsrat, Tarifvertrag, Gewerkschaften, Aufsichtsrat etc.