Bank- und Kapitalmarktrecht

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Bank- und Kapitalmarktrecht

Kaum ein anderer Rechtsbereich ist in den letzten Jahren so sehr von neuen Verordnungen, Richtlinien und Gesetzen geprägt wie das Bank- und Kapitalmarktrecht. Wir beraten Sie gerne in diesem sich stets ändernden Rechtsgebiet.

Unser Beratungsfeld im Bank- und Kapitalmarktrecht erstreckt sich über die vertragliche Gestaltung zwischen Banken und Kunden bis hin zu den öffentlich rechtlichen Fragestellungen. Hierbei vertreten wir neben Banken und Finanzdienstleistern auch Unternehmen und Privatpersonen. Gerne beraten wir Sie bei folgenden Themen:

Themengebiete:

  • Kapitalanlagerecht
  • Kreditrecht
  • Leasing
  • Sicherheiten
  • Insolvenzrecht
  • Bankenaufsicht
  • Immobilienfonds
  • Altersvorsorge

 

Kreditvertragsrecht / Kreditsicherheiten

Das Kreditgeschäft ist sowohl für Banken und Sparkassen als auch für Unternehmen von zentraler Bedeutung. Getreu dem Motto „Ohne Moos nichts los“ sind Kredite in der Wirtschaft allgegenwärtig und für die meisten Unternehmen unabkömmlich. Aus diesem Grund empfiehlt sich eine frühzeige Beratung, um eine solide Finanzierung zu ermöglichen en oder zu erhalten. Ein besonderes Augenmerk gilt unserer Beratung hierbei frühzeitig interessengerechte Lösungen zu finden und insolvenzrechtliche Fragen im Blick zu haben.

Unsere Beratungstätigkeit beginnt entsprechend nicht erst bei einem schon aufgetretenen Rechtsstreit, sondern im Idealfall früher. Wir prüfen für unsere Mandanten Kreditverträge vor deren Abschluss und beraten hinsichtlich der Absicherung der Kredite (beispielsweise Grundschulden, Sicherungsübereignungen oder Bürgschaften). In laufenden Kreditverträgen stehen wir zur Verfügung, um Zinsabrechnungen und -anpassungen zu überprüfen. Auch bei Vertragsstörungen stehen wir unseren Mandanten zur Seite und prüfen etwaige Kündigungsrechte und Schadensersatzansprüche. Soll ein Kreditvertrag frühzeitig
beendet werden, beraten wir unsre Mandanten hinsichtlich einer möglichen Vorfälligkeitsentschädigung.

Mit dem Ende eines Kreditvertrages entsteht nicht selten die Frage, wie verbliebene Forderungen realisiert werden können. Auch bei der Durchsetzung der resultierenden Forderungen oder aber auch der Abwehr unberechtigter Forderungen stehen wir unseren Mandanten gerne zur Seite.

 

Girovertragsrecht / Zahlungsverkehr

Nur ein Bruchteil des Zahlungsverkehrs findet heutzutage noch als Bargeschäft statt. Durch die Nutzung von Banknoten und von elektronischen Zahlungsmöglichkeiten ergeben sich Risiken, die schnell zu einem Rechtsstreit führen können. Dies wird verstärkt durch eine Vielzahl technischer Neuerungen und neuen gesetzlichen Vorgaben. Für unsere Mandanten widmen wir uns den Fragen, die sich aus dem täglichen Geschäft mit Girokonten und aus dem Zahlungsverkehr ergeben. Unsere fachkundige Unterstützung umfasst:

  •  Nicht autorisierte Überweisungen
  •  Girokarten-, EC-Karten- und Kreditkartenmissbrauch
  •  Interbanken Ansprüche
  • Fehlüberweisungen
  • Fehlerhafte oder unterbliebene Wertstellungen
  • Zahlungsvorgänge in der Insolvenz

 

Anlagenberatung / Kapitalanlage

Entwickeln sich Kapitalanlagen nicht wie erhofft, kommt es häufig zum Streit zwischen Emittenten, Anlageberatern und den Kunden. Wir vertreten unsere Mandanten bei Rechtsfragen rund um die Anlageberatung und Kapitalanlagen und beraten zu Ansprüchen aufgrund vermeintlicher Anlagenberatungsfehler. Auch gehören Rechtsstreitigkeiten aus Vermögensverwaltungsverträgen zu unserem Tätigkeitsbereich. Unsere Expertenliste umfasst Rechtsstreitigkeiten rund um:

  • Aktiengeschäfte
  • Geschlossene und offene Fonds
  • Anleihen
  • Digitale Währungen

 

Bank- und Finanzierungsdienstleistungsaufsichtsrecht

Der Finanzsektor ist im Zuge von Finanzkrisen immer weiter reguliert worden und weitere Änderungen und Ergänzungen stehen bevor. Auch außerhalb des klassischen Bankensektors ergeben sich daher immer wieder Fragen rund um die Finanzaufsicht. Unsere spezialisierten Anwälte stehen Banken, Sparkassen und Unternehmen bei aufsichtsrechtlichen Fragen zur Seite.

Factoring / Leasing / Alternative Finanzierungsformen

Während Factoring und Leasing in der Wirtschaftspraxis viel genutzte Mittel darstellen sind sie als eigene Vertragsformen gesetzlich nicht geregelt. Bei Rechtsfragen rund um beide Themen ist daher die Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung gefragt. Hierfür stehen wir unseren Mandanten mit unserer langjährigen Erfahrung bei Rechtsfragen rund um Factoring und Leasing zur Seite als auch bei der Vertragsabwicklung und der prozessualen Durchsetzung.

Auch bei alternativen Finanzierungsformen, wie Schuldverschreibungen, Anleihen oder Mezzanine-Finanzierungen, stehen wir unseren Mandanten gerne zur Seite. Bei Bedarf wird hierbei die Expertise aus dem Gesellschaftsrecht oder Steuerrecht hinzugezogen.